Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VG München

VG München, Beschluss vom 23.11.2022 – M 22 K 21.30840

Festsetzung des Gegenstandswertes in Asylsachen
Spruchkörper
22. Kammer
Normenkette
§ 87a Abs. 1 Nr. 4 VwGO; § 30 Abs. 1, Abs. 2 RVG; § 33 Abs. 8 S. 1, Abs. 9 RVG

Orientierungssatz

Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes in Asylsachen trifft gem. § 33 Abs. 8 . 1 Hs. 1 RVG iVm § 87a Abs. 1 Nr. 4 VwGO der Einzelrichter. (Rn. 2)

Tenor

Der Gegenstandswert wird auf 6.000,- Euro festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Im Urteil vom … … 2022 wurde kein Streitwert festgesetzt, weil es sich vorliegend um eine gemäß § 83 b Asylgesetz (AsylG) gerichtskostenfreie asylrechtliche Streitigkeit handelt.

Randnummer 2

Gemäß § 33 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzt das Gericht den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag (hier erfolgt mit Schreiben des Bevollmächtigten der Klagepartei vom … … 2022) durch Beschluss selbstständig fest. Für die Festsetzungsentscheidung ist gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbs. 1 RVG i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der Einzelrichter zuständig.

Randnummer 3

Der Gegenstandswert ist nach § 30 Abs. 1 RVG auf 6.000,- Euro festzusetzen. Besondere Umstände im Sinne des § 30 Abs. 2 RVG, die zu einer höheren oder niedrigeren Wertfestsetzung führen könnten, bestehen nicht.

Randnummer 4

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden gemäß § 33 Abs. 9 RVG nicht erstattet.

Randnummer 5

Der Beschluss ist gemäß § 80 AsylG unanfechtbar.

…

*

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VG München in M 22 K 21.30840 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten