Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VG München

VG München, Beschluss vom 14.09.2022 – M 22 K 20.50378

Teilweise Abtrennung und Einstellung des Verfahrens
Spruchkörper
22. Kammer
Normenkette
§ 92 Abs. 3 VwGO; § 93 VwGO; § 155 Abs. 2 VwGO

Tenor

I. Das Verfahren wird hinsichtlich der Kläger 1), 2), 4) und 5) abgetrennt und unter dem Aktenzeichen M 22 K 22.50492 fortgeführt.

II. Im Übrigen wird das Verfahren (hinsichtlich der Klägerin zu 3) eingestellt.

III. Die Klägerin zu 3) trägt die Kosten des eingestellten Verfahrens.

IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

Randnummer 1

Die Kläger 1) bis 5) begehrten mit ihrer Klage unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. Juni 2020 insbesondere die Verpflichtung der Beklagten, das Asylverfahren fortzuführen.

Randnummer 2

Die Klägerin zu 3) ließ ihre Klage mit einer am 12. September 2022 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurücknehmen. Gemäß § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war das Verfahren daher mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

Randnummer 3

Das Verfahren hinsichtlich der übrigen Kläger 1), 2), 4) und 5) war insofern nach § 93 VwGO abzutrennen; es ist darüber separat zu entscheiden.

Randnummer 4

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VG München in M 22 K 20.50378 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten