Rechtsprechung · VG München
VG München, Beschluss vom 06.11.2024 – M 10 K 21.6271
- Spruchkörper
- 10. Kammer
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
III. Der Streitwert wird auf 1.703.134,04 Euro festgesetzt.
Gründe
Die Beteiligten haben mit Schriftsätzen vom 24. bzw. 25. Oktober 2024 den mit Beschluss vom 18. September 2024 ergangenen Vergleichsvorschlag des Gerichts nach § 106 VwGO angekommen. Mit der Annahme des Vergleichsvorschlags ist das gerichtliche Klageverfahren daher beendet. Die Einstellung erfolgt deklaratorisch. Die Entscheidung über die Kosten folgt aus dem Vergleichsvorschlag vom 18. September 2024. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 GKG.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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