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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Minden

VG Minden, Beschluss vom 15.10.2025 – 15 K 3791/25.A

Spruchkörper
15. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGMI:2025:1015.15K3791.25A.00

Tenor

Das Urteil vom „22.09.2015“ wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO dahingehend berichtigt, dass das vorgenannte Datum der 22.09.2025 (Tag der mündlichen Verhandlung) ist.

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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