Rechtsprechung · VG Minden
VG Minden, Beschluss vom 15.10.2025 – 15 K 3791/25.A
- Spruchkörper
- 15. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGMI:2025:1015.15K3791.25A.00
Tenor
Das Urteil vom „22.09.2015“ wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO dahingehend berichtigt, dass das vorgenannte Datum der 22.09.2025 (Tag der mündlichen Verhandlung) ist.
Gründe
Randnummer 1
Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).
Zitierte Vorschriften
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