Rechtsprechung · VG Halle
VG Halle, Urteil vom 16.04.2021 – 4 A 376/18
- Spruchkörper
- 4. Kammer
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Streitwert wird auf 429,48 Euro festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Nachdem sich die Beteiligten durch gerichtlichen Vergleich geeinigt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Randnummer 2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 52 GKG-LSA
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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