Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 02.09.1982 – P.St. 951

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1982:0902.P.ST.951.0A
Normenkette
Art. 31 GG, § 46 Abs. 1 StGHG, § 48 Abs. 3 S. 1 StGHG

Leitsatz

1. Die Begründung einer Grundrechtsklage kann nach Ablauf der Klagefrist zwar in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzt werden, das Nachschieben eines neuen Sachverhaltes ist hingegen unzulässig. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen auf Bundesrecht beruhende Maßnahmen und Entscheidungen.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 46 StGHG HE, § 48 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat StGH Hessen in P.St. 951 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten