Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 02.09.1982 – P.St. 951
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1982:0902.P.ST.951.0A
- Normenkette
- Art. 31 GG, § 46 Abs. 1 StGHG, § 48 Abs. 3 S. 1 StGHG
Leitsatz
1. Die Begründung einer Grundrechtsklage kann nach Ablauf der Klagefrist zwar in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzt werden, das Nachschieben eines neuen Sachverhaltes ist hingegen unzulässig. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen auf Bundesrecht beruhende Maßnahmen und Entscheidungen.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 46 StGHG HE, § 48 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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