Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 07.04.1976 – P.St. 822
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1976:0407.P.ST.822.0A
- Normenkette
- Art. 19 GG, Art. 1 Verf HE, Art. 131 Verf HE, § 23 GVGEG, StVollzG ... mehr
Leitsatz
1. Zur Frage der Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen einen negativen Gnadenakt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1975 (MDR 1976, 170 = NJW 1976, 305 ). 2. Das Fehlen einer Begründung bei der Ablehnung eines Gnadenerweises stellt keine Grundrechtsverletzung dar. 3. § 48 Abs. 3 StGHG gilt für die Gnadenbeschwerde des § 31 GnO entsprechend. 4. Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung;keine Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 31 GnO, § 48 StGHG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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