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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 11.01.1991 – P.St. 1114

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1991:0111.P.ST.1114.0A
Normenkette
Art. 3 GG, Art. 20 GG, Art. 38 GG, Art. 1 Verf HE, Art. 65 Verf HE ... mehr

Leitsatz

1. Zur Abgrenzung verfassungsrechtlich zulässiger Öffentlichkeitsarbeit von verfassungswidrigem, parteiergreifendem Einwirken von Staatsorganen auf Wahlkämpfe übernimmt der Staatsgerichtshof des Landes Hessen bei der Auslegung des Hessischen Verfassungsrechts die Grundsätze und Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht für den Verfassungsbereich des Grundgesetzes entwickelt hat.

2. Einzelfall einer zulässigen und begründeten Grundrechtsklage mehrerer Mitglieder des 12. Hessischen Landtags, die gleichzeitig Wahlbewerber für die Wahl zum 13. Hessischen Landtag am 20. Januar 1991 waren, gegen eine in den Monaten September, Oktober und November 1990 in verschiedenen hessischen und überregionalen Zeitungen veröffentlichte Anzeigenserie "HESSEN IST SONNENAKTIV" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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