Rechtsprechung · StGH Hessen
StGH Hessen, Beschluss vom 09.03.1988 – P.St. 1072
- ECLI
- ECLI:DE:STGHHE:1988:0309.P.ST.1072.0A
- Normenkette
- § 14 Abs. 1 S. 2 StGHG, § 104 BGB
Leitsatz
Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann vom Staatsgerichtshof ohne medizinischen Sachverständigen festgestellt werden, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht Vorgebildeten den eindeutigen Schluß auf diesen Zustand gestatten (Leitsatz wie im Beschluß vom 14.08.1986 P.St. 1056 -).
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 14 StGHG HE
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