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Rechtsprechung · OVG Saarland

OVG Saarland, Beschluss vom 11.02.2015 – 2 A 329/14

Bestellung des Beirats einer Stiftung durch die Stiftungsaufsicht
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:OVGSL:2015:0211.2A329.14.0A
Normenkette
Art. 103 Abs. 1 GG, § 15 StiftG SL, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO

Leitsatz

Einzelfall, in dem das Rechtsschutzinteresse infolge der Selbstergänzung des Beirats entfallen ist

Tenor

Zu dem Verfahren wird Herr C., A-Straße, A-Stadt gemäß § 65 VwGO beigeladen, da seine rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

Die Beiladung ist unanfechtbar (§ 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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