Rechtsprechung · OVG NRW
OVG NRW, Beschluss vom 25.10.2021 – 10 A 2584/21.A
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2021:1025.10A2584.21A.00
Tenor
Der Antrag wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Gründe
Randnummer 2
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig.
Randnummer 5
Der Beschluss ist gemäß § 80 AsylG unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OVG NRW in 10 A 2584/21.A entschieden?“