Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Stuttgart

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2021 – 16a U 1514/21

Spruchkörper
16a. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGSTUT:2021:1028.16A.U1514.21.00

Tenor

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 6.000 EUR festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Nachdem die Klage vor Stellung der Berufungsanträge zurückgenommen wurde, war für die Streitwertbemessung im Berufungsverfahren (§§ 47, 48 GKG) auf die Beschwer des Klägers durch die erstinstanzliche Teilabweisung der Klage abzustellen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 GKG).

Randnummer 2

Hierfür hat der Senat die Differenz zwischen der ausgeurteilten und der zuletzt beantragten Hauptforderung in Höhe von 4.834,36 EUR herangezogen. Hinzuzurechnen (§ 43 Abs. 2 GKG) war die teilweise abgewiesene Zinsforderung aus der ausgeurteilten Hauptforderung für den Zeitraum 18.08.2020 bis 17.02.2021, wodurch die Wertstaffel von 5.000 EUR überstiegen wird, so dass die Wertstaffel bis 6.000 EUR festzusetzen war.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Stuttgart in 16a U 1514/21 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten