Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Frankfurt

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2014 – 6 W 37/14

Kein Anwaltszwang für Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Spruchkörper
6. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGHE:2014:0514.6W37.14.0A

Leitsatz

Die sofortige Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss unterliegt nicht (mehr) dem Anwaltszwang, seitdem der Gesetzgeber dem Rechtspfleger - erneut - die Befugnis eingeräumt hat, der Erinnerung abzuhelfen.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert beträgt € 1.973,90

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist zulässig.

Randnummer 2

Sie konnte insbesondere durch den Antragsgegner selbst eingelegt werden. Gemäß § 13 RPflG besteht kein Anwaltszwang. Der vom erkennenden Senat hierzu in der Vergangenheit vertretenen abweichenden Auffassung (MDR 1999, 705; ebenso OLG Nürnberg, Rpfl. 1999, 268) ist die Grundlage entzogen worden, seitdem der Gesetzgeber dem Rechtspfleger – erneut – die Befugnis eingeräumt hat, einer bei ihm eingelegten sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss abzuhelfen (§§ 11 I RPflG, 572 I ZPO).

Randnummer 3

Die Beschwerde ist unbegründet.

Randnummer 4

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist richtig. Das Landgericht hat zutreffend eine 1,3 Verfahrensgebühr nebst Auslagenpauschale aus dem festgesetzten Streitwert von € 100.000,00 festgesetzt. Soweit der Antragsgegner einwendet, ihm sei die einstweilige Verfügung nicht wirksam zugestellt worden und er habe die unter der Verfügungsmarke vertriebenen Gegenstände von einem autorisierten Händler erworben, ist dies für das Kostenfestsetzungsverfahren ohne Bedeutung. Mit diesen Einwänden könnte er nur einen Rechtsbehelf (Widerspruch bzw. Aufhebungsantrag) gegen die einstweilige Verfügung selbst begründen. Seine Beschwerde vom 15.2.2014 richtet sich jedoch ausdrücklich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss.

Randnummer 5

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Frankfurt in 6 W 37/14 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten