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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Celle

OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2001 – 13 U 48/01

Tenor

Die Kosten des Verfahrens nach § 534 ZPO tragen die Beklagten.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung beruht auf § 91 a ZPO.

Randnummer 2

Erledigt hat sich die Hauptsache dadurch, dass die Beklagten nach Stellung des Antrags gezahlt haben. Zu diesem Zeitpunkt war der Antrag zulässig und begründet. § 93 ZPO ist nicht entsprechend anwendbar. Denn die Beklagten haben den Antrag allein dadurch veranlasst, dass sie nicht unmittelbar nach Erlass der erstinstanzlichen Urteils gezahlt haben. Der Klägerin oblag es nicht, sie (die Beklagten) nochmals zur Zahlung aufzufordern, bevor sie den Antrag nach § 534 ZPO stellte.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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