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Rechtsprechung · LSG Baden-Württemberg

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 – L 5 R 338/21 B

Antrag nach § 109 Abs 1 SGG - Notwendigkeit weiterer sozialgerichtlicher Beweisaufnahme
Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:SGKARLS:2021:0302.S12R1345.20.00

Leitsatz

Die gesetzliche Möglichkeit, einen Antrag nach § 109 Abs. 1 SGG zu stellen, und der entsprechende Hinweis des Sozialgerichts führen nicht zur Annahme der Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.12.2020 wird zurückgewiesen. Auf die zutreffenden Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung wird verwiesen. Die gesetzliche Möglichkeit, einen Antrag nach § 109 Abs. 1 SGG zu stellen, und der entsprechende Hinweis des Sozialgerichts führen nicht zur Annahme der Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme.

Gründe

Randnummer 1

Dieser Beschluss ist gem. § 177 SGG unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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