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Zitierfest

Rechtsprechung · LG Frankfurt (Oder)

LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.08.2016 – 13 O 171/15

Berichtigungsbeschluss zum Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 23.06.2016, Az. 13 O 171/15.
Spruchkörper
3. Zivilkammer
ECLI
ECLI:DE:LGFRANK:2016:0825.13O171.15.00

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 3. Zivilkammer - vom 23.06.2016 wird im Tenor unter Ziffer 1) wie folgt berichtigt:

„1. Das Versäumnisurteil vom 26.11.2015 bleibt aufrechterhalten.“

Gründe

Es liegt ein offensichtlicher Schreibfehler vor, der gemäß § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen war.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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