Rechtsprechung · LG Frankfurt (Oder)
LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.08.2016 – 13 O 171/15
Berichtigungsbeschluss zum Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 23.06.2016, Az. 13 O 171/15.
- Spruchkörper
- 3. Zivilkammer
- ECLI
- ECLI:DE:LGFRANK:2016:0825.13O171.15.00
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 3. Zivilkammer - vom 23.06.2016 wird im Tenor unter Ziffer 1) wie folgt berichtigt:
„1. Das Versäumnisurteil vom 26.11.2015 bleibt aufrechterhalten.“
Gründe
Es liegt ein offensichtlicher Schreibfehler vor, der gemäß § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen war.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat LG Frankfurt (Oder) in 13 O 171/15 entschieden?“