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Rechtsprechung · LAG Hessen

LAG Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 – 2 Sa 1161/14

Spruchkörper
2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGHE:2015:0727.2SA1161.14.0A
Normenkette
§ 11 BAT, § 3 Abs. 4 TV-H

Tenor

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 Az. 2 Sa 1161/14 wird im Tenor hinsichtlich der Hauptsache und dem Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass es statt "Klägerin" nunmehr "Beklagten" (Hauptsache) bzw. "Beklagte" (Kostenausspruch) heißen muss.

Gründe

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 Az. 2 Sa 1161/14 ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs wie aus dem Tenor ersichtlich gemäß § 319 ZPO zu berichtigen. Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da Klägerin hier das Land Hessen und Beklagte dessen Tarifbeschäftigte war.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 3 TV-H

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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