Rechtsprechung · LAG Hessen
LAG Hessen, Beschluss vom 09.11.2015 – 16 TaBVGa 165/14
- Spruchkörper
- 16. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:LAGHE:2015:1109.16TABVGA165.14.0A
Tenor
Der Tenor des am 13. Juli 2015 verkündeten Beschlusses gemäß § 319 ZPO wird von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass er lautet:
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2014 20 BVGa 449/14 wird zurückgewiesen.
Gründe
Dem Vorsitzenden ist bei der Abfassung des Tenors hinsichtlich des Datums der angegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts ein Schreibfehler unterlaufen, der nach § 319 ZPO berichtigt werden kann.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat LAG Hessen in 16 TaBVGa 165/14 entschieden?“