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Zitierfest

Rechtsprechung · LAG Hessen

LAG Hessen, Beschluss vom 08.09.2016 – 16 TaBV 101/15

Spruchkörper
16. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGHE:2016:0908.16TABV101.15.0A
Normenkette
§ 19 Absatz 1 BetrVG, § 51 Absatz 1 BetrVG, § 38 Absatz 2 analog BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 51 Abs. 1 BetrVG ... mehr

Tenor

Auf Seite 13 des Beschlusses wird unter 3. im dritten Satz folgender Schreibfehler berichtigt: Statt "Der Arbeitgeber ist verpflichtet..." muss es heißen: "der Gesamtbetriebsrat".

Gründe

Es liegt ein von Amts wegen zu berichtigender Schreibfehler im Sinne von § 319 Absatz 1 ZPO vor.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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