Rechtsprechung · LAG Hessen
LAG Hessen, Beschluss vom 09.02.2015 – 12 Sa 511/13
- Spruchkörper
- 12. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:LAGHE:2015:0209.12SA511.13.0A
Gründe
Nach Antrag auf Erteilung einer abgekürzten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom 24.09.2014 wurde anstelle des beigeordneten Prozessbevollmächtigten die ausschließlich mit der Zwangsvollstreckung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei auf dem Urteilsdeckblatt vermerkt.
Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 ZPO.
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat LAG Hessen in 12 Sa 511/13 entschieden?“