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Rechtsprechung · LAG Berlin-Brandenburg

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2012 – 13 Ta 1756/12

Prozesskostenhilfe für Inhaber eines Baubetriebs - bauliche Leistung i.S.d. § 1 Abs 2 Abschn 2 VTV-Bau
Spruchkörper
13. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGBEBB:2012:0919.13TA1756.12.0A
Normenkette
§ 1 Abs. 2 Abschn 2 VTV-Bau, § 114 ZPO, § 115 ZPO

Leitsatz

Ein Betrieb, der Promatplatten, die dem Brandschutz dienen, zuschneidet und montiert, erbringt bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt 2 VTV, da alle Arbeiten, die an und in einem Gebäude zum vorbeugenden Brandschutz erfolgen, der Fertigstellung des Bauwerks dienen.(Rn.1)

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Juli 2012 65 Ca 60943/12 – wird auf seine Kosten aus den zutreffenden Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses entsprechend § 69 Abs. 2 ArbGG zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Wie das Arbeitsgericht Berlin im Urteil vom 24. Juli 2012 – 65 Ca 60943/12 verbunden zu 65 Ca 62114/11 zutreffend ausgeführt hat, erbringt ein Betrieb wie der des Beklagten, der Promatplatten, die dem Brandschutz dienen, zuschneidet und montiert, bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt 2 VTV, da alle Arbeiten, die an und in einem Gebäude zum vorbeugenden Brandschutz erfolgen, der Fertigstellung des Bauwerks dienen (vgl. BAG 8. Februar 1995 10 AZR 289/94 zu II 2 b der Gründe; 26. Januar 1994 10 AZR 603/92 -; 5. September 1990 4 AZR 82/90 zu II 3 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 135; vgl. ausdrücklich für Promatectplatten BAG 15.06.2011 10 AZR 861/09 NZA-RR 2012, 224).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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