Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 06.10.2010 – C-563/08

Carlos Sáez Sánchez und Patricia Rueda Vargas gegen Junta de Andalucía, Manuel Jalón Morente u. a. Ersuchen um Vorabentscheidung: Juzgado de lo Contencioso-Administrativo nº 2 de Granada - Spanien. Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit - Apotheken - Nähe - Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - Betriebserlaubnis - Örtliche Verteilung der Apotheken - Aufstellung von Grenzen anhand eines Kriteriums der Bevölkerungsdichte - Mindestentfernung zwischen den Apotheken.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:585

Tenor

– in jedem Apothekenbezirk grundsätzlich nur eine einzige Apotheke pro Einheit von 2 800 Einwohnern errichtet werden kann,

– eine zusätzliche Apotheke nur errichtet werden kann, wenn diese Schwelle überschritten wird, wobei die Apotheke bei einer Überschreitung um mehr als 2 000 Einwohner errichtet wird, und

– jede Apotheke eine Mindestentfernung gegenüber bereits bestehenden Apotheken zu beachten hat, die im Allgemeinen 250 Meter beträgt.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2010 – Sáez Sánchez und Rueda Vargas/Junta de Andalucia u. a. / (Rechtssache C-563/08)

„Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Öffentliche Gesundheit – Apotheken – Nähe – Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – Betriebserlaubnis – Örtliche Verteilung der Apotheken – Aufstellung von Grenzen anhand eines Kriteriums der Bevölkerungsdichte – Mindestentfernung zwischen den Apotheken“

Niederlassungsfreiheit – Beschränkungen – Nationale Regelung, die für die Eröffnung neuer Apotheken in einem bestimmten Gebiet eine vorherige behördliche Genehmigung verlangt (Art. 49 AEUV) (vgl. Randnrn. 14-34 und Tenor)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-563/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten