Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 31.03.2011 – C-433/10 P
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:204
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Mauerhofer trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 31. März 2011 – Mauerhofer/Kommission / (Rechtssache C-433/10 P)
„Rechtsmittel – Von der Union unterstütztes Projekt in Bosnien-Herzegowina – Verträge zwischen der Kommission und einem Konsortium sowie zwischen diesem und Sachverständigen – Verwaltungsverfügung der Kommission über die Änderung ihres Vertrags mit dem Konsortium – Klage eines Sachverständigen auf Nichtigerklärung dieser Verwaltungsverfügung – Zulässigkeit – Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung der Union – Kausalzusammenhang zwischen der Verwaltungsverfügung der Kommission und dem vom Sachverständigen geltend gemachten Schaden“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Handlungen, die die Rechtsstellung des Klägers verändern – Verwaltungsverfügung der Kommission über die Änderung eines von ihr mit einem Konsortium geschlossenen Vertrags – Ausschluss (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 57‑63)
2. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 69‑72, 119‑121)
3. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende oder widersprüchliche Begründung – Zulässigkeit – Umfang der Begründungspflicht – Umfang der vom Gerichtshof auszuübenden Kontrolle der vom Gericht erlassenen Urteile (vgl. Randnrn. 76‑77)
4. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Offensichtliche Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 87‑89)
5. Rechtsmittel – Gründe – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 99‑101)
6. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kausalzusammenhang – Beweislast (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnr. 127)
7. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Offensichtlich unbegründeter Rechtsmittelgrund (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 128‑133)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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