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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 15.12.2011 – C-411/11 P

Zdeněk Altner gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Untätigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit - Recht auf ein unparteiisches Gericht.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:852

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Altner trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2011 – Altner/Kommission / (Rechtssache C-411/11 P)

„Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Untätigkeitsklage – Offensichtliche Unzulässigkeit – Recht auf ein unparteiisches Gericht“

1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Nichteinbeziehung (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 8)

2. Unionsrecht – Grundsätze – Grundrechte – Wahrung durch den Gerichtshof – Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention – Recht auf ein faires Verfahren – Bedeutung (Art. 6 Abs. 3 EUV) (vgl. Randnrn. 13-15)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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