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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 17.03.2011 – C-326/09

Europäische Kommission gegen Republik Polen. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/113/EG - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen - Nicht fristgerechte Umsetzung.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:155

Tenor

1. Die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Republik Polen trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 17. März 2011 – Kommission/Polen / (Rechtssache C-326/09)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats– Richtlinie 2004/113/EG – Sozialpolitik – Gleichbehandlung von Männern und Frauen – Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen – Nicht fristgerechte Umsetzung“

1. Vertragsverletzungsklage – Nachweis der Vertragsverletzung – Obliegenheit der Kommission (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 18)

2. Handlungen der Organe – Richtlinien – Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers (Art. 288 Abs. 3 AEUV) (vgl. Randnr. 22)

3. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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