Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 05.05.2011 – C-265/10
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:285
Tenor
1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 126 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die zur Umsetzung der Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung erforderlich sind.
2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 5. Mai 2011 – Kommission/Belgien / (Rechtssache C-265/10)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Chemische Stoffe – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung dieser Stoffe – REACH-Verordnung – Art. 126 – Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der REACH-Verordnung – Nicht fristgerechte Umsetzung“
1. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 27)
2. Rechtsangleichung – Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe – REACH-Verordnung – Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verordnung – Verpflichtung eines föderalen Mitgliedstaats, zur Durchführung der Verordnung ein Kooperationsabkommen mit den Regionen zu schließen – Fehlen (Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 126) (vgl. Randnr. 37)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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