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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 24.10.2012 – T-442/11

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Teils bestätigende, teils mitteilende Handlung – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Keine Angabe des gerügten Verhaltens oder Bezifferung des geltend gemachten Schadens – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Kein Nachweis des Schadens – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:566

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 24. Oktober 2012 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache T-442/11)

„Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Teils bestätigende, teils mitteilende Handlung – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Keine Angabe des gerügten Verhaltens oder Bezifferung des geltend gemachten Schadens – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Kein Nachweis des Schadens – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Handlung mit rein informativem Charakter – Ausschluss (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 60-64)

2. Nichtigkeitsklage – Klage gegen eine Entscheidung, durch die eine nicht fristgemäß angefochtene Entscheidung bestätigt wird – Unzulässigkeit – Begriff der bestätigenden Entscheidung – Nach Überprüfung der früheren Entscheidung und auf der Grundlage neuer Gesichtspunkte ergangene Entscheidung – Ausschluss – Beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingelegte Beschwerde – Keine neuen und wesentlichen Tatsachen und keine Überprüfung der Entscheidung (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 66-68, 85, 87, 89, 90)

3. Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Handlung, die weder bekannt gegeben noch dem Kläger mitgeteilt worden ist – Genaue Kenntnis des Inhalts und der Begründung – Verpflichtung, nach Erlangung der Kenntnis vom Vorliegen einer Handlung binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnr. 79)

4. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Nicht hinreichend klare und genaue Klageschrift – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 92, 96, 99-101)

5. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast – Schadensersatzklage ohne genaue Angaben zum geltend gemachten Schaden und zum Zusammenhang zwischen diesem Schaden und dem gerügten Verhalten des Gemeinschaftsorgans – Nicht erfüllte Voraussetzungen (Art. 340 AEUV) (vgl. Randnrn. 102-104, 107, 108, 111, 119, 120, 123, 125)

6. Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass einer Anordnung an ein Organ – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnr. 146)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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