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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.09.2011 – T-407/07

CMB Maschinenbau & Handels GmbH und J. Christof GmbH gegen Europäische Kommission. Öffentliche Lieferaufträge - Vergabeverfahren der EAR - Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Klagefrist - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Entschuldbarer Irrtum - Zuschlagskriterien - Verfahrensvorschriften - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Außervertragliche Haftung.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:477

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die CMB Maschinenbau & Handels GmbH und die J. Christof GmbH tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. September 2011 – CMB und Christof/Kommission / (Rechtssache T-407/07)

„Öffentliche Lieferaufträge – Vergabeverfahren der EAR – Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle – Ablehnung des Angebots – Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Gerichts – Klagefrist – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Entschuldbarer Irrtum – Zuschlagskriterien – Verfahrensvorschriften – Begründungspflicht – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Außervertragliche Haftung“

1. Unionsrecht – Grundsätze – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Anwendbarkeit auf Maßnahmen der Agenturen, die auf der Grundlage des abgeleiteten Rechts erlassen wurden und Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 57-58)

2. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Entscheidungen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren – Einbeziehung (Art. 230 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 59-61)

3. Nichtigkeitsklage – Klage gegen eine Entscheidung, durch die eine nicht fristgerecht angefochtene frühere Entscheidung bestätigt wird – Unzulässigkeit – Begriff der bestätigenden Entscheidung – Entscheidung aufgrund eines Antrags, mit dem neue wesentliche Tatsachen geltend gemacht werden – Ausschluss (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 89-93)

4. Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff – In der Ausschreibung vorgesehene Verfahren der gütlichen Einigung – Rückgriff auf einziges Verfahren durch einen Bieter – Einbeziehung (vgl. Randnrn. 99, 103)

5. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 115)

6. Haushalt der Europäischen Union – Haushaltsordnung – Auf die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge anwendbare Bestimmungen – Geltungsbereich – Öffentliche Aufträge, die durch mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen vergeben und zulasten dieses Haushalts gefördert werden – Einbeziehung (Verordnungen Nr. 2988/95 des Rates, Art. 167 Abs. 1, und Nr. 2666/2000, Art. 7 Abs. 1; Verordnung Nr. 2343/2002 der Kommission, Art. 74) (vgl. Randnrn. 153-157)

7. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 170-172, 177)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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