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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 17.10.2012 – T-286/10

Fondation de l'Institut de recherche IDIAP gegen Europäische Kommission. Schiedsklausel – Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration – Verträge betreffend die Projekte Amida, Bacs und Dirac – Förderfähige Kosten – Mehrkostenmodell – Gehalt von Forschern mit unbefristeten Arbeitsverträgen – Fehlende Eigenmittel beim Vertragschließenden.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:552

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Fondation de l’Institut de recherche IDIAP trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Oktober 2012 – Fondation IDIAP/Kommission / (Rechtssache T-286/10)

„Schiedsklausel – Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration – Verträge betreffend die Projekte Amida, Bacs und Dirac – Förderfähige Kosten – Mehrkostenmodell – Gehalt von Forschern mit unbefristeten Arbeitsverträgen – Fehlende Eigenmittel beim Vertragschließenden“

1. Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Verträge im Rahmen eines Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration ‐ Gehälter von Forschern mit unbefristeten Arbeitsverträgen – Mehrkosten – Bescheinigung eines vom Vertragspartner benannten Rechnungsprüfers über die Förderfähigkeit dieser Kosten – Von der Kommission veranlasste Rechnungsprüfung, der zufolge diese Kosten nicht förderfähig sind – Zulässigkeit – Klage auf Feststellung der Förderfähigkeit dieser Kosten und auf Feststellung, dass kein Anspruch auf Rückzahlung besteht – Klage, die nicht begründet ist (Art. 272 AEUV; Verordnung Nr. 2321/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 1 und Art. 14 Abs. 2; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47) (vgl. Randnrn. 61-84, 88-96)

2. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Abstrakte Nennung – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 106)

3. Nichtigkeitsklage – Befugnis des Unionsrichters – Antrag auf Erlass einer Anordnung an ein Organ – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnr. 111)

4. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit eine vertragsrechtliche Streitigkeit betrifft – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 113, 114)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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