Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.11.2010 – 9 B 98/09, 9 B 98/09 (9 C 6/10)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Angemessenheit der Gegenleistung
Spruchkörper
9. Senat
Normenkette
§ 124 Abs 3 BauGB, § 56 Abs 1 S 2 VwVfG, § 123 Abs 1 S 2 VwG SH

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Bestimmung in einem Erschließungsvertrag, nach der der Erschließungsunternehmer auch die Aufwandsanteile zu tragen hat, die im Falle einer Beitragsveranlagung nicht ihm, sondern allein Dritt- bzw. Fremdanliegern auferlegt werden könnten, stets zur Unangemessenheit der vertraglichen Regelung i.S.v. § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG (= § 123 Abs. 1 Satz 2 LVwG SH) bzw. § 124 Abs. 3 BauGB führt.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 123 VwG BW 2008, § 123 LVwG SH

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 9 B 98/09, 9 B 98/09 (9 C 6/10) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten