Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.05.2008 – 9 B 21.08
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:150508B9B21.08.0
Tenor
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Flurbereinigungsgericht - vom 31. Juli 2007 wird verworfen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 000 € festgesetzt.
Gründe
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