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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 – 8 B 68/14, 8 B 68/14 (8 C 5/15)

Revisionszulassung; Nachschieben von Gründen
Spruchkörper
8. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2015:070715B8B68.14.0
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Beklagten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Das Revisionsverfahren gibt voraussichtlich Gelegenheit, die Voraussetzungen für ein Nachschieben von Gründen (Ermessenserwägungen) in zeitlicher Hinsicht zu präzisieren. Auf den weiter geltend gemachten Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) kommt es daher nicht an.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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