Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 29.10.2007 – 7 PKH 3.07

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:291007B7PKH3.07.0

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. September 2007 wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO, § 114 Satz 1 ZPO). Seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unzulässig. Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes können nicht mit einer Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, sondern sind unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 7 PKH 3.07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten