Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 27.11.2002 – 7 B 143.02
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2002:271102B7B143.02.0
Tenor
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Gründe
Der Kläger hat seine "außerordentliche" Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 8. Oktober 2002 mit Schriftsatz vom 11. November 2002 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Kosten sind nicht entstanden.
Zitierte Vorschriften
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