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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 25.03.2003 – 6 PKH 6.03

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:250303B6PKH6.03.0

Tenor

1. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem

2. Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt.

3. Im wird Rechtsanwalt Otto-Karl Appel, Vogelsbergstraße 37, 63679 Schotten, beigeordnet.

Gründe

Die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind nach der von dem Kläger vorgelegten Erklärung erfüllt. Einer Prüfung der Erfolgsaussichten des Klägers im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bedarf es in entsprechender Anwendung von § 166 VwGO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht.

Zitierte Vorschriften

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