Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 29.03.2006 – 6 C 16.06
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:290306B6C16.06.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 17. Januar 2006 wird verworfen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
3. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Revisions-verfahren wird abgesehen.
Gründe
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