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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 – 6 A 5.07

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:020507B6A5.07.0

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

Randnummer 1

Der Kläger hat die Klage mit Schriftsatz vom 16. April 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO. Der Streitwert ist bereits durch Beschluss vom 28. September 2001 festgesetzt worden.

Zitierte Vorschriften

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