Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 14.11.2005 – 5 PKH 31.05

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:141105B5PKH31.05.0

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr für die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 2005 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, weil sie Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichend glaubhaft gemacht und die Fragen der Verfügung des Gerichts vom 12. September 2005 nicht bzw. ungenügend beantwortet hat (§ 166 VwGO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO). Es fehlen weiterhin Angaben zu Adresse und Wert der Immobilien, zum Ende der Vermietung des 4-Zimmer-Appartments und zur Anzahl der Immobilien.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 5 PKH 31.05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten