Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 24.06.2024 – 5 PB 9/22 (5 P 3/24)
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2024:240624B5PB9.22.0
Tenor
Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss vom 14. Oktober 2022 wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird zugelassen.
Gründe
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob Höhergruppierungsanträge der Personalvertretung zugunsten einzelner Beschäftigter durchweg von dem Initiativ- und Mitbestimmungsrecht nach § 83 Abs. 2 Satz 1, § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsPersVG erfasst sind.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 80 SächsPersVG, § 83 SächsPersVG, § 88 SächsPersVG
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