Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.06.2021 – 5 PB 8/20 (5 P 13/21)
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2021:090621B5PB8.20.0
Tenor
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Juli 2020 wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird zugelassen.
Gründe
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen eine gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RiG MV mitbestimmungspflichtige "Auswahl für eine Erprobung" im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RiG MV vorliegt.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 16 RiG M-V, § 14 RiG M-V
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