Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 12.01.2016 – 5 PB 17/15 (5 P 1/16)
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2016:120116B5PB17.15.0
Gründe
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob das gesetzliche Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach § 81 Abs. 2 Nr. 9 SächsPersVG und sein hierauf gerichtetes Initiativrecht nach § 83 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG ausgeschlossen sind, wenn der geltende Haushaltsplan der Dienststelle für die angestrebte Maßnahme (hier: Abfindungsleistungen) keine Mittel zum Nachteilsausgleich in einem Sozialplan vorsieht.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 81 SächsPersVG, § 83 SächsPersVG, § 88 SächsPersVG
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