Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 16.08.2004 – 5 C 5.04
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:160804B5C5.04.0
Tenor
1. Den Klägern zu 1 und 3 bis 5 wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... beigeordnet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 119 Abs. 1, § 121 Abs. 1 ZPO).
2. Der Antrag der Klägerin zu 2 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag der Klägerin zu 2 ist abzulehnen, weil sie in der vom Gericht gesetzten Frist weder ausreichende Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht noch angeforderte Unterlagen vorgelegt hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO). Dem Antrag der Kläger zu 1 und 3 bis 5 war aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse stattzugeben.
Zitierte Vorschriften
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