Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.05.2003 – 5 C 16.02
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2003:210503B5C16.02.0
Tenor
1. Das Verfahren ist durch Vergleich erledigt.
2. Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2001 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 4. April 2000 sind wirkungslos.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 5 C 16.02 entschieden?“