Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.03.2008 – 5 B 31.08
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:280308B5B31.08.0
Tenor
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit es die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe betrifft.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2008 mit Schriftsatz vom 4. März 2008 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb insoweit in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 5 B 31.08 entschieden?“