Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.12.2015 – 5 B 20/15 (5 C 57/15)
Revisionszulassung; Typisierung in § 5 Abs. 6 WoGG; getrennt lebende Eltern
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2015:091215B5B20.15.0
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
Randnummer 2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, die grundsätzliche Frage zu klären, ob die typisierende Anknüpfung in § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern mit grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 und 6 GG zu vereinbaren ist.
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