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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.08.2012 – 5 B 17/12 (5 C 24/12)

Leistungsbestimmung bei rechtsfehlerhafter Inobhutnahme Minderjähriger
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 50 Abs. 1 S. 1 SGB X, § 42 SGB VIII, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Revision gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2012 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann zur Klärung beitragen, wie die erbrachten Leistungen im Sinne des § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X bei einer rechtsfehlerhaften Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zu bestimmen sind.

Zitierte Vorschriften

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