Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 05.04.2004 – 4 A 6.03
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:050404B4A6.03.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerin zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens, soweit diese nicht bereits durch die Kostenentscheidung im Beschluss vom 15. August 2002 den Klägern zu 2 bis 4 auferlegt worden sind.
Gründe
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