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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 03.12.2003 – 4 A 32.02

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:031203B4A32.02.0

Tenor

1. Das Verfahren der Kläger zu 2 bis 5 wird eingestellt.

2. Die Kläger zu 2 bis 5 tragen die bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme auf sie entfallenden Kosten des Verfahrens.

Gründe

Die Kläger zu 2 bis 5 haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.

Zitierte Vorschriften

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