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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 23.07.2003 – 4 A 32.02

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:230703B4A32.02.0

Tenor

1. Das Verfahren des Klägers zu 12 wird eingestellt.

2. Der Kläger zu 12 trägt die bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme auf ihn entfallenden Kosten des Verfahrens.

Gründe

Der Kläger zu 12 hat seine Klage mit Schriftsatz vom 17. Juli 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.

Zitierte Vorschriften

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