Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.07.2003 – 4 A 32.02
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2003:230703B4A32.02.0
Tenor
1. Das Verfahren des Klägers zu 12 wird eingestellt.
2. Der Kläger zu 12 trägt die bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme auf ihn entfallenden Kosten des Verfahrens.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 4 A 32.02 entschieden?“