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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 21.08.2006 – 3 C 37.05

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:210806B3C37.05.0

Tenor

1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin Anschlussrevision eingelegt hat.

2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Gründe

Randnummer 1

Die Klägerin hat ihre Anschlussrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 15. Februar 2005 mit Schriftsatz vom 3. August 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren wird insoweit gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO eingestellt.

Zitierte Vorschriften

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